ALLGEMEINE DIENSTLEISTUNGS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN TECNOTION BV (4. Dezember 2018)

Allgemeine Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen

Diese Allgemeinen Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die mit Tecnotion b.v., im Folgenden „Tecnotion“ genannt, abgeschlossen werden und bei denen Tecnotion der Anbieter von Dienstleistungen und/oder Waren ist. Einkaufsbedingungen der anderen Partei (der „Kunde“) und Abweichungen von diesen Allgemeinen Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn und soweit Tecnotion sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat. Mündliche Zusagen sind für Tecnotion nur verbindlich, wenn und soweit Tecnotion sie schriftlich bestätigt. Soweit diese Allgemeinen Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen auch in einer anderen Sprache als Englisch abgefasst sind, ist im Falle eines Widerspruchs stets der englische Text maßgebend. Der Begriff „schriftlich“ hat die folgende Bedeutung: per Brief, per Fax oder per E-Mail.

1. Gültigkeit des Angebots und Abschluss eines Vertrags

Alle Angebote von Tecnotion, gleich in welcher Form, sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Tecnotion ist berechtigt, sein Angebot innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Annahme des Angebots durch den Kunden zu widerrufen. Tecnotion ist jederzeit berechtigt, seine Services zu ändern und die Waren, Spezifikationen und Gebrauchsanweisungen zu ändern, um sie zu verbessern oder um den geltenden Normen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Die von Tecnotion zur Verfügung gestellten Abbildungen, Kataloge, Drucksachen, Farben, Zeichnungen, Maße, Gewichts- und Maßangaben usw. dienen lediglich dazu, eine allgemeine Vorstellung von den Waren zu vermitteln, auf die sie sich beziehen; sie sind nur annähernd und nicht verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Tecnotion die Bestellung schriftlich bestätigt hat. Jeder Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass der Kunde nach Ansicht der Kreditversicherungsgesellschaft oder von Tecnotion ausreichend kreditwürdig ist. Ein Angebot oder eine Zusage eines Vertreters von Tecnotion ist nur dann verbindlich, wenn dieser dies schriftlich bestätigt.

2. Preise

Wenn Tecnotion die Erbringung von Services auf Festpreisbasis vereinbart hat, ist Tecnotion berechtigt, „Mehrarbeit“ in Rechnung zu stellen, wenn sie mehr als die vereinbarten Leistungen erbracht hat. Wenn Tecnotion einen Kostenvoranschlag über die für die Erbringung der Leistungen aufzuwendenden Stunden gemacht hat, gilt dieser Kostenvoranschlag nur als Schätzung. Wenn Tecnotion mehr als die angegebenen Stunden aufgewendet hat, kann Tecnotion diese zusätzlichen Stunden in Rechnung stellen. Hinsichtlich der Lieferung von Waren basieren die Preise auf der Lieferung ab Werk, Suzhou, China (EXW, Incoterms in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer (USt.). Sollten nach Abschluss des Vertrages Umstände eintreten, die zu Preisänderungen für die Waren führen, wie z. B. – aber nicht ausschließlich – Änderungen der Rohstoffkosten, Lohnerhöhungen, Änderungen der gesetzlichen Gebühren, Zölle und/oder Steuern und/oder Abgaben in Bezug auf die Dienstleistungen und/oder die zu liefernden Waren, hat Tecnotion das Recht, seine Preise entsprechend zu erhöhen oder zu senken. Die angegebenen Preise gelten nur für die angegebenen Mengen. Die vom Kunden zu zahlenden Preise ergeben sich aus der Preisliste von Tecnotion, die zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung bei Tecnotion gilt.

3. Zahlung

Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, sind die Dienstleistungen und/oder Waren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung des fälligen Betrags auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu bezahlen. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der fällige Betrag auf dem Bankkonto gutgeschrieben wurde. Tecnotion hat jederzeit das Recht, die vollständige oder teilweise Zahlung im Voraus zu verlangen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Aufrechnung oder ein Recht auf Aussetzung geltend zu machen. Die vom Kunden geleistete Zahlung wird zunächst zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend für die Rechnungen verwendet, die am längsten ausstehen. Dies gilt auch, wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder einer gerichtlichen Intervention bedarf, und schuldet ab diesem Zeitpunkt Zinsen auf den geschuldeten Betrag zu einem Satz, der dem niederländischen gesetzlichen Zinssatz für Geschäftsvorgänge zuzüglich 4 % pro Monat oder Teil eines Monats ab dem Zeitpunkt des Verzugs entspricht. Wenn der Kunde einer seiner Verpflichtungen nicht nachkommt, gehen alle außergerichtlichen Kosten, die vernünftigerweise anfallen, um die Zahlung zu erwirken, zu seinen Lasten. Diese Kosten umfassen auf jeden Fall die Kosten für Inkassobüros, Gerichtsvollzieher und Anwälte. Diese Kosten belaufen sich auf mindestens 15 Prozent des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 250,- €. Wenn Tecnotion nachweisen kann, dass ihr höhere Kosten entstanden sind, die aus Gründen der Fairness notwendig waren, können auch diese entschädigt werden. Wenn ein Gericht den Kunden in vollem Umfang oder in erheblichem Umfang verurteilt und seine Entscheidung rechtskräftig ist, ist der Kunde verpflichtet, Tecnotion alle Gerichtskosten zu erstatten, die in der ersten Instanz und in der Berufungsinstanz entstanden sind, einschließlich der Beträge, die das Gericht nicht zugesprochen hat. Darüber hinaus ist Tecnotion, vorbehaltlich anderer Rechte, die ihr nach dem Gesetz oder dem Vertrag zustehen, bei nicht rechtzeitiger Zahlung berechtigt, entweder die weitere Lieferung auszusetzen oder den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder eines gerichtlichen Einschreitens bedarf, und zwar nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich des Rechts von Tecnotion, Ersatz für den ihr entstandenen Schaden zu verlangen. In jedem Fall wird der gesamte Kaufpreis mit sofortiger Wirkung fällig, wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt oder wenn er in Konkurs geht, einen Zahlungsaufschub erhält, unter Vormundschaft gestellt wird, sein Besitz gepfändet wird, er stirbt, sofern er eine natürliche Person ist, oder wenn das Unternehmen des Kunden liquidiert oder aufgelöst wird. Tecnotion ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss und vor dessen Durchführung vom Kunden eine Garantie für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen und aller anderen Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verlangen. Die Weigerung des Kunden, die geforderte Sicherheit zu leisten, gibt Tecnotion das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen und letztlich, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet seines Rechts auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

4. Eigentumsvorbehalt

Tecnotion behält sich das Eigentum an allen an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Waren vor, bis Tecnotion die vollständige Zahlung des Kaufpreises der Waren, der Gebühren für die im Zusammenhang mit einem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag geleisteten Arbeiten sowie aller sonstigen Schäden, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen einen solchen Vertrag ergeben, erhalten hat. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts von Tecnotion ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu übereignen, zur Sicherheit zu übereignen, zu belasten, zu verpfänden oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung zu stellen. Tecnotion ist jedoch berechtigt, die Waren im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zu verkaufen und zu liefern. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu Gunsten von Tecnotion identifizierbar zu halten und/oder zu machen und sie voneinander und von anderen Produkten im Besitz des Kunden getrennt zu halten. Der Kunde hat eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und muss diese gegen alle branchenüblichen Risiken versichern und versichert halten. Der Kunde ist Tecnotion bei der Ausübung seines Eigentumsrechts jederzeit behilflich. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde verpflichtet, Tecnotion Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten zu gewähren. Alle Kosten, die Tecnotion durch die Rücknahme der Ware entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von Tecnotion seine Forderungen aus dem Verkauf der von Tecnotion gelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an seine Abnehmer zu verpfänden.

5. Lieferung

Der Zeitpunkt für die Erbringung der Leistungen und/oder für die Lieferung der Waren gilt unter keinen Umständen als Stichtag. Tecnotion gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde Tecnotion schriftlich in Verzug setzt und dabei eine angemessene Frist setzt, innerhalb derer Tecnotion die Möglichkeit hat, die Lieferung vorzunehmen, und Tecnotion dies dennoch nicht tut. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren ab Werk, Suzhou, China (EXW, Incoterms in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung). Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht das Risiko von Verlust oder Beschädigung auf den Kunden über, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht übergegangen ist. Die Lieferfristen werden pro Transaktion festgelegt. Die Lieferfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag gemäß Ziffer 1 abgeschlossen ist, Tecnotion im Besitz aller vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Angaben ist und Tecnotion auch eine eventuell vereinbarte Zahlungssicherheit akzeptiert oder eine Vorauszahlung erhalten hat. Bei Überschreitung der verlängerten Frist ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag zu stornieren oder zu kündigen, es sei denn, die Lieferfrist wird um mehr als 26 Wochen überschritten. Der Kunde hat im Falle einer verspäteten Lieferung niemals Anspruch auf eine Entschädigung. Tecnotion ist berechtigt, die verkauften Waren in Teillieferungen zu liefern. Werden die Waren in Teillieferungen geliefert, ist Tecnotion berechtigt, dem Kunden diese Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnungen zu bezahlen, als ob es sich um gesonderte Verträge handelte. Tecnotion ist berechtigt, die Zahlung für jede Teillieferung zu verlangen, bevor sie mit einer anderen fortfährt. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung der Waren anzunehmen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Kunde die Waren unverzüglich abzuholen oder ihre Abholung bei Tecnotion zu veranlassen, sobald Tecnotion den Kunden über die Abholbereitschaft der Waren informiert hat. Nimmt der Kunde die Ware nicht unverzüglich ab oder unterlässt er es aus irgendeinem Grund, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so lagert die Ware auf Risiko des Kunden. Der Kunde zahlt Tecnotion alle zusätzlichen Liefer-, Lager- und Versicherungskosten sowie alle anderen anfallenden Kosten und den Schaden, der im Zusammenhang mit einer solchen Nachlässigkeit oder Verweigerung entsteht. In einem solchen Fall ist Tecnotion berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung als aufgelöst zu betrachten, wobei alle anderen Rechte von Tecnotion vorbehalten bleiben.

6. Reklamationen

Der Kunde ist verpflichtet, den Service und/oder die Waren nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Der Kunde hat insbesondere zu prüfen, ob das Ergebnis der Services dem Ziel des Vertrages entspricht, ob die richtigen Waren geliefert wurden und ob die Menge der gelieferten Waren der vereinbarten Menge entspricht. Erkennbare Mängel müssen Tecnotion innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Versanddatum schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die bei Erhalt nicht sichtbar sind, müssen Tecnotion innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung oder innerhalb von fünf (5) Werktagen, nachdem der Kunde die Mängel vernünftigerweise hätte entdecken müssen, gemeldet werden. Der Kunde muss Tecnotion die Möglichkeit geben, die Beanstandung zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Der Kunde gewährt jede erforderliche Mitwirkung bei der Untersuchung. Ist die Beanstandung berechtigt, ist Tecnotion lediglich verpflichtet, nach eigenem Ermessen entweder die Leistungen (teilweise) zu wiederholen oder die mangelhaften Waren zu ersetzen oder zu reparieren. Stellt Tecnotion in einem solchen Fall fest, dass sie nicht zur erneuten Erbringung (eines Teils) der Leistungen bzw. zum Ersatz oder zur Reparatur der Waren verpflichtet ist oder dass eine solche erneute Erbringung der Leistungen bzw. ein solcher Ersatz oder eine solche Reparatur der Waren unmöglich ist, schreibt Tecnotion dem Kunden den erhaltenen Preis für die jeweiligen Leistungen bzw. Waren gut. Tecnotion ist in keinem Fall zum Ersatz oder zur Reparatur oder zur Gutschrift des Kaufpreises verpflichtet, wenn der Schaden auf normalen Verschleiß oder auf Umstände zurückzuführen ist, die dem Kunden zuzurechnen sind. Auch wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, bleibt er verpflichtet, alle erteilten Aufträge zu bezahlen und in Empfang zu nehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber Tecnotion auszusetzen. Die Rücksendung von Waren an Tecnotion ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und Anweisung von Tecnotion möglich. Das Recht auf Beanstandungen gleich welcher Art erlischt, wenn der Mangel oder der Schaden zu spät gemeldet wird oder ein Jahr nach der Lieferung, je nachdem, was zuerst eintritt, es sei denn, es wurde eine andere Frist vereinbart. Reklamationen bezüglich der Rechnung müssen Tecnotion innerhalb von (fünf) 5 Werktagen nach Rechnungsdatum mitgeteilt werden.

7. Haftung

Tecnotions Haftung ist auf die in Ziffer 6 beschriebenen Handlungen beschränkt. Mit Ausnahme der gesetzlichen Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und einer vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung oder groben Fahrlässigkeit von Tecnotion ist jede Haftung von Tecnotion für irgendwelche Schäden ausgeschlossen. Tecnotion haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für Schäden, die sich aus einer verspäteten Lieferung ergeben, für Schäden an anderen Gütern des Kunden oder Dritter, für Schäden, die sich aus einer fehlerhaften oder unsachgemäßen Nutzung der Services und/oder der Güter durch den Kunden ergeben, für Umsatz- oder Gewinneinbußen oder für Schäden, die sich aus der Nichtfunktionstüchtigkeit von Geräten ergeben, sowie für Schäden, die sich aus falschen und/oder unvollständigen Angaben des Kunden ergeben. In allen Fällen, in denen Tecnotion zum Schadensersatz verpflichtet ist, beschränkt sich die Gesamthaftung von Tecnotion gegenüber dem Kunden, gleich aus welchem Grund, stets auf den Nettorechnungswert der betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen oder auf den Teil des Nettorechnungswerts, auf den sich ein Schadensersatzanspruch direkt oder indirekt bezieht. Der von Tecnotion zu zahlende Gesamtschadenersatz beträgt in keinem Fall mehr als € 1.000.000 EUR pro Ereignis (wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis betrachtet wird) mit einem Höchstbetrag von 5.000.000 EUR pro Jahr und, soweit es um die Haftung in den USA/Kanada geht, bis zu einem Höchstbetrag von 2.500.000 EUR pro Jahr. Der Kunde stellt Tecnotion von allen Ansprüchen Dritter frei, für die Tecnotion nach diesen Bedingungen nicht haftbar ist. Der Kunde stellt Tecnotion von allen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung frei, die sich aus einem Fehler an einem Produkt ergeben, das der Kunde an einen Dritten geliefert hat und das ganz oder teilweise aus von Tecnotion gelieferten Waren und/oder Materialien bestanden hat. Der Kunde ist verpflichtet, Tecnotion den gesamten Schaden zu ersetzen, der Tecnotion in diesem Zusammenhang entsteht, einschließlich der vollen Kosten der Verteidigung.

8. Gewährleistung

Tecnotion gewährleistet für einen Zeitraum von einem Jahr nach Lieferung durch Tecnotion, dass die Waren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Es wird keine Garantie übernommen, wenn die Mängel auf Folgendes zurückzuführen sind:

  • Einbau, Montage, Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder durch Dritte
  • mangelnder ordnungsgemäßer Wartung;
  • unsachgemäßem Gebrauch;
  • normale Abnutzung;
  • Nichtbeachtung der Montageanleitung und ggf. Nichtbeachtung der von Tecnotion gegebenen Hinweise zur (Montage der) Ware;
  • Tecnotion vom Kunden falsche und/oder unvollständige Informationen und Spezifikationen zur Verfügung gestellt werden.

9. Eigentumsrechte, Know-how, spezifische Werkzeuge und Vertraulichkeit

Alle Informationen (einschließlich des Know-hows) in Bezug auf die gelieferten Waren und deren Wartung sind und bleiben Eigentum von Tecnotion, es sei denn, sie sind als Gebrauchsanweisung oder zu Werbezwecken bestimmt oder die Informationen sind oder werden rechtmäßig öffentlich zugänglich gemacht und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Tecnotion weder verwertet noch kopiert, vervielfältigt, übertragen oder an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, alle Informationen (einschließlich Know-how), die ihm während oder im Zusammenhang mit dem Vertrag von Tecnotion zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder für die Erbringung von Services zu verwenden, es sei denn, Tecnotion hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Alle Rechte an Informationen (einschließlich Know-how) und Waren, einschließlich Bauteilen, Materialien, Rohstoffen, Werkzeugen, Zeichnungen und Spezifikationen, sowie alle Rechte an Software, die Tecnotion dem Kunden zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung stellt, verbleiben bei Tecnotion. Dies gilt auch für spezielle Tools, die von Tecnotion für den Kunden – oder in dessen Auftrag – hergestellt und/oder entwickelt wurden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Werkzeuge (direkt oder indirekt) auf eine andere als die zwischen den Parteien vereinbarte Weise zu verwenden, noch ist es dem Kunden gestattet, solche Werkzeuge herzustellen, zu reproduzieren oder zu kopieren. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bleibt Tecnotion Eigentümer dieser Werkzeuge. Wenn solche Werkzeuge auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hergestellt werden und der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Tecnotion erfüllt hat, ist der Kunde berechtigt, Tecnotion aufzufordern, diese Werkzeuge zu vernichten, wenn die Beziehung zwischen Tecnotion und dem Kunden beendet ist. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, behält Tecnotion das Urheberrecht und alle Eigentumsrechte an den von ihr erstellten Angeboten sowie an den von ihr zur Verfügung gestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen und dergleichen. Tecnotion behält sich alle Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den von ihr gelieferten Waren vor. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die gelieferte Ware ganz oder teilweise zu verändern, mit einer anderen Marke zu versehen, die betreffende Marke auf andere Weise zu verwenden oder sie in seinem eigenen Namen zu registrieren. Falls während oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Eigentumsrechte entstehen, stehen diese Tecnotion zu, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Falls erforderlich, werden diese Rechte auf erstes Anfordern von Tecnotion übertragen.

10. Höhere Gewalt

Tecnotion ist berechtigt, die Erfüllung von Verpflichtungen auszusetzen, wenn Umstände, die bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren und die außerhalb des Einflussbereichs von Tecnotion liegen, die Erfüllung dieser Verpflichtungen vorübergehend verhindern. Wenn der Zeitraum, in dem Tecnotion seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, zwei Monate übersteigt oder übersteigen wird, hat jede Partei das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz an die andere Partei zu kündigen. Wenn Tecnotion bei Eintritt der höheren Gewalt einen Teil seiner Leistungen erbracht hat oder nur einen Teil seiner Leistungen erbringen kann, ist Tecnotion berechtigt, dem Kunden die Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, eine solche Rechnung zu begleichen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handeln würde. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Klausel gelten u. a. Streiks, Ausfuhrbestimmungen oder -verbote, Rohstoffmangel, Lieferverzögerungen bei Lieferanten, Krieg, Bürgerkrieg, Aufstände, Brände, Überschwemmungen, Arbeitskämpfe, Epidemien, staatliche Vorschriften und/oder ähnliche Handlungen, Frachtembargos, Sanktionen, Boykotte, Nichtverfügbarkeit erforderlicher Genehmigungen, Lizenzen und/oder Zulassungen, Versäumnisse oder höhere Gewalt von Lieferanten oder Subunternehmern sowie Transportprobleme. Diese Umstände stellen sowohl für Tecnotion als auch für seine Lieferanten höhere Gewalt dar.

11. Aussetzung und Auflösung

Tecnotion ist berechtigt, die (weitere) Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, unbeschadet des Rechts, einen anderen oder zusätzlichen Schadenersatz zu fordern, wenn Güter des Kunden gepfändet werden oder wenn der Kunde einen Zahlungsaufschub erhält oder für insolvent erklärt wird, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen gegenüber Tecnotion in Verzug gerät oder wenn Tecnotion befürchtet, dass der Kunde nicht in der Lage ist oder sein wird, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen, und der Kunde keine angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen bietet und Tecnotion nicht verpflichtet ist, irgendeine Form von Schadenersatz zu leisten. Tritt eines der in diesem Artikel genannten Ereignisse ein, werden alle Forderungen, die Tecnotion gegenüber dem Kunden hat, gleich auf welcher Grundlage, sofort fällig. Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktreten möchte, ohne dass Tecnotion mit der Erfüllung des Vertrags in Verzug geraten ist, und Tecnotion dem zustimmt, ist Tecnotion berechtigt, die Kosten, den Schaden und den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen, und zwar nach Wahl von Tecnotion und abhängig von allen Umständen (z. B. bereits durchgeführte Lieferungen/Produktion und ob es sich um eine kundenspezifische Ware handelt oder nicht) 75 % bis 100 % des Vertragspreises, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

12. Sanktionen und Exportkontrolle

Unter Handelsgesetzen sind alle Gesetze, Verordnungen oder sonstigen verbindlichen Maßnahmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, eines EU-Mitgliedstaates, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen anwendbaren Rechtsordnung zu verstehen, die sich auf Wirtschafts- oder Handelssanktionen, Exportkontrollen, Nichtverbreitung, Terrorismusbekämpfung oder ähnliche Beschränkungen beziehen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass die Waren nach allen anwendbaren Handelsgesetzen verkauft und geliefert werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Verpflichtungen und Beschränkungen, die sich aus den Handelsgesetzen ergeben, zu prüfen und einzuhalten. Der Kunde erkennt an, dass Handelsgesetze Exporte, Transaktionen und Geschäfte mit bestimmten Ländern, Personen und Organisationen ganz oder teilweise verbieten oder ihnen bestimmte Anforderungen auferlegen. Der Kunde wird alle anwendbaren Handelsgesetze, die sich auf den Vertrag beziehen, überprüfen und einhalten.

13. Beendigung

Sofern nicht anders vereinbart, wird jeder Vertrag für einen bestimmten Auftrag geschlossen. Tecnotion kann aus gewichtigen, nach eigenem Ermessen zu bestimmenden Gründen den Vertrag ganz oder teilweise vorzeitig beenden oder kündigen, ohne dass dadurch andere Rechte beeinträchtigt werden. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, (i) die tatsächlich geleistete Arbeit zu bezahlen, wenn es sich um eine periodische Zahlung handelt, oder (ii) einen verhältnismäßigen Teil der vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung der bereits abgelaufenen Laufzeit des Vertrags und der geleisteten Arbeit zu bezahlen, wenn es sich um eine feste Vertragssumme handelt. Tecnotion ist nicht verpflichtet, etwaige Schäden zu ersetzen, die dem Kunden dadurch entstehen könnten.

14. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Diese Allgemeinen Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen sowie alle Angebote und Verträge, die zwischen Tecnotion und dem Kunden bestehen, unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht und werden nach diesem ausgelegt. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Almelo, Niederlande, vorgelegt, es sei denn, Tecnotion möchte die Streitigkeit dem zuständigen Gericht des Landes vorlegen, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Streitigkeiten zwischen Tecnotion und Kunden, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, werden durch ein Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer gemäß der Schlichtungs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem Schiedsrichter entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Almelo in den Niederlanden. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt.